vfa kommentiert 14. SGB V-Gesetzesänderungen

Arzneimittelpolitischer Änderungen zu Lasten der Patienten

Birgit Fischer

Der Bundestag bringt mit dem 14. Änderungsgesetz zum V. Buch des Sozialgesetzbuches eine Reihe arzneimittelpolitischer Änderungen auf den Weg. Dazu sagt für die forschenden Pharma-Unternehmen Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin: „Das Gesetz nimmt wichtige Weichenstellungen im deutschen Gesundheitswesen vor. So wird die vom Gemeinsamen Bundesausschuss als kaum durchführbar angesehene Nutzenbewertung des Bestandsmarktes abgeschafft. Und angesichts hoher Überschüsse der Kassen wird der Zwangsrabatt der Pharmaindustrie abgesenkt. Beides ist richtig und wird von uns begrüßt.“

„Allerdings führt das Einfrieren der deutschen Arzneimittelpreise durch ein langjähriges Preismoratorium ohne Inflationsausgleich zu einer Entmündigung des pharmazeutischen Unternehmers, die wir nicht mehr als marktwirtschaftlich bezeichnen können. Kostensteigerungen für Unternehmen können nicht weitergegeben und refinanziert werden. Das führt zu einer schleichenden Enteignung, an deren Verfassungsmäßigkeit ernste Bedenken bestehen.

Belastung der Industrie
Im Zeitraum 2009 bis 2013 hat sich die Belastung der Industrie allein durch das Preismoratorium auf rund 2 Mrd. Euro addiert. Bei einem fortgesetzten Einfrieren auf dem Preisstand 2009 erhöht sich die jährliche Belastung 2014 auf 1,0 und 2015 auf 1,2 Mrd. Euro. Ein langjähriges Preismoratorium bedarf also zumindest einer Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung. Dies sollte aus unserer Sicht in Form einer Anpassung des Preisniveaus in Höhe der Inflationsrate geschehen und sich auf einen klar befristeten Zeitraum beschränken.“ so Fischer weiter.

Fischers Fazit: „Der Gesetzgebungsprozeß war sicher von einem zu hohen Tempo geprägt, das nicht genug Zeit zur Folgenabschätzung und Diskussion ließ. Damit hat sich die Politik keinen Gefallen getan. Wie sich Festbetragssystem und Erstattungsbetragssystem künftig harmonisch zueinander verhalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, ist dabei nicht ausreichend diskutiert worden. Hier droht ein trial and error Verfahren des Gesundheitssystems zu Lasten der Patienten!“