Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tropal Media GmbH für die Schaltung von Werbemitteln

1.)    Geltungsbereich
 
(1)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Schaltung von Werbemitteln auf den von der Tropal Media GmbH betriebenen Internetportalen. Sie regeln das Verhältnis der Tropal Media GmbH, im Folgenden Auftragnehmer genannt, zu dem jeweiligen Auftraggeber in Bezug auf Eingehung und Abwicklung dieser Werbeaufträge.
 
(2)    Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
 
(3)    Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich oder per Mail widerspricht.
 
2.)    Werbeauftrag und Werbemittel
 
(1)    Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf einem oder mehreren vom Auftragnehmer betriebenen Internetportal(en).
 
(2)    Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Werbebanner, Whitepaper, Webcast, Produkteintrag) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
 
(3)    Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch den Auftragnehmer als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
 
3.)    Vertragsschluss, Auftraggeber
 
(1)    Ein Vertrag wird grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erteilte Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer abgeschlossen oder kommt durch das erstmalige Einstellen der von dem Auftraggeber übermittelten Werbemittel auf dem Internetportal des Auftragnehmers zu Stande.
 
(2)    Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die unmittelbaren Vertragspartner. Dies kann eine Agentur sein, die Werbeaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für einen Werbetreibenden abschließt, oder ein Werbetreibender, der dem Auftragnehmer selber unmittelbar Werbeaufträge erteilt.
 
(3)    Soweit eine Agentur Auftraggeber und unmittelbarer Vertragspartner des Auftragnehmers wird, so ist das Vertragsverhältnis zum Werbetreibenden ausschließlich Sache der Agentur, ein Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Werbetreibenden besteht nicht.
 
(4)    Soweit eine Agentur ausnahmsweise nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern als Stellvertreterin für den Werbetreibenden handelt, so hat sie den Auftragnehmer hierauf schriftlich oder per Mail spätestens vor der erstmaligen Schaltung des Werbemittels unter Benennung von Namen und Kontaktdaten des Werbetreibenden hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, gilt der Vertrag als mit der Agentur abgeschlossen und diese als Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
4.)    Datenanlieferung
 
(1)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, technisch und in sonstiger Weise einwandfreie, insbesondere den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Werbemittel spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungszeitpunkt zu übermitteln.
 
(2)    Für ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an, sobald er dies erkennt.
 
(3)    Im Falle der Verzögerung aufgrund der Übermittlung ungeeigneter oder beschädigter Werbemittel oder verspäteter Anlieferung von Werbemitteln wird der entstehende Mehraufwand gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt. Ist in diesen Fällen eine ordnungsgemäße Erfüllung des Werbeauftrags nicht mehr möglich, kommt eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht in Betracht.
 
(4)    Sofern der Auftraggeber eine Änderung des Werbemittels wünscht oder eine notwendige Änderung vom Auftraggeber zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
 
5.)    Sperrung und Ablehnung
 
(1)    Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten,  Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder Gerichtsurteile verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder für den Auftragnehmer die Schaltung wegen des Inhalts des Werbemittels, der Herkunft des Werbemittels oder der technischen Ausgestaltung unzumutbar ist.
 
(2)    Nimmt der Auftraggeber bei bereits veröffentlichten Werbemitteln selbst  nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vor oder werden Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, nachträglich geändert, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Werbemittel zurückzuziehen, wenn die Voraussetzungen des Absatz 1 vorliegen.
 
 
6.)    Position des Werbemittels
 
Die Vereinbarung einer Position eines Werbemittels erfolgt seitens des Auftragnehmers unter dem Vorbehalt, dass aus technischen Gründen eine Änderung der Position vorgenommen werden kann. Eine Haftung des Auftragnehmers bei einer Änderung der Position aus technischen Gründen scheidet aus.
 
7.)    Gewährleistung von Rechten
 
(1)    Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere Nutzungsrechte in Bezug auf urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche, und dass die Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere Jugendschutz- und Strafgesetze sowie wettbewerbsrechtliche Regelungen. Es wird vom Auftraggeber gewährleistet, dass die Werbemittel keine pornographischen, rassistischen, gewalt- oder kriegsverherrlichenden oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalte haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder Rechten Dritter entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
 
(2)    Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfangs. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen von Online-Verbreitung.
 
(3)    Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, den Werbeauftrag in angemessenem Rahmen und Umfang als Referenz zu verwenden sowie Werbeinformationen in angemessenem Umfang an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzugeben. Sollte der Auftraggeber diese Rechte nicht einräumen wollen, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich oder per Mail bei Vertragsschluss mitzuteilen.
 
8.)    Gewährleistung des Auftragnehmers, Rügepflicht
 
(1)    Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt jedoch nicht für unwesentliche Wiedergabe- oder Darstellungsfehler. Hierzu gehören insbesondere Fehler, die hervorgerufen werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und / oder Hardware (z.B. Browser), Störung von Kommunikationsnetzen, sofern dies nicht schuldhaft in den Verantwortungsbereich des Auftragsnehmers fällt, Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
(2)    Im Falle von nicht gemäß Absatz 1 unwesentlichen Fehlern steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf  einwandfreie Ersatzwerbung in dem Umfang zu, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die Ersatzwerbung kann in einer Verlängerung des Werbezeitraums oder in einer Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld erfolgen, dem hat der Auftragnehmer nach Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber zu entsprechen.
 
(3)    Kommt der Auftragnehmer der Forderung nach Ersatzwerbung nicht innerhalb der vom Auftraggeber gestellten Frist nach, oder sollte eine Ersatzwerbung nicht gelingen oder unzumutbar sein, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Bei einem Fehler, der während der vereinbarten Werbezeit eintritt, ist bei einer Minderung oder einem Rücktritt die bereits gelaufene Werbezeit anteilig zu berücksichtigen.
 
(4)    Sind die Fehler auf nicht offenkundige Mängel in den vom Auftraggeber übermittelten Daten zurückzuführen, so stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu. Dies gilt zudem bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber vor der nächstfolgenden Veröffentlichung nicht auf den Fehler hinweist.
 
(5)    Der Auftraggeber hat die Pflicht, das Werbemittel nach der ersten Schaltung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich oder per Mail zu rügen. Die Rügefrist beträgt fünf Werktage, bei offenkundigen Mängeln beginnt diese Frist mit Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit deren Entdeckung.
 
(6)    Ansprüche aus dieser Gewährleistung verjähren innerhalb von 12 Monaten.
 
9.)    Leistungsstörungen
 
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, z.B. aus Gründen, die in der Software verankert sind oder aus anderen technischen Gründen, wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (zum Beispiel anderen Providern), Netzbetreiber oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholen in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
 
10.)    Haftung
 
(1)    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
 
(2)    Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 
(3)    Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für zugesicherte Eigenschaften, für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
 
(4)    Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
 
11.) Mediadaten und Preisliste
 
(1)    Grundlage für die Berechnung der Vergütung sind die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung über die Webseite des Auftragnehmers unter der URL http://www.pharmaindustrie-online.de/content/mediadaten abrufbaren  Mediadaten und Preislisten, die wesentlicher Vertragsbestandteil sind.
 
(2)    Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung der Vergütung vor, soweit zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Schaltung des Werbemittels mindestens drei Monate liegen. Der Auftraggeber ist über Erhöhungen mindestens einen Monat vor Schaltung des Werbemittels zu informieren. Ihm steht ein Rücktrittsrecht zu, dass er innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung ausüben muss. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erhöhung der Vergütung auch für bestehende Werbeaufträge als genehmigt.
 
12.) Zahlungsbedingungen
 
(1)    Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder Stundung der Anzeigenvergütung ist der Auftragnehmer berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Rücklastschriften ist er berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber zu berechnen. Weiter kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug die Ausführung eines laufenden Werbeauftrages bis zum Zahlungseingang unterbrechen, wenn er den Auftraggeber unter Fristsetzung zur Zahlung hierauf hingewiesen hat.
 
(2)    Sofern an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers objektiv berechtigte Zweifel bestehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung eines Werbeauftrags, bzw. die Fortführung eines laufenden Werbeauftrags  von Vorauszahlungen sowie dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In diesem Fall finden vereinbarte Zahlungsziele keine Berücksichtigung.
 
(3)    Sofern die Abrechnung der Vergütung auf AdImpressions oder AdClicks basiert, so ist Grundlage hierfür das Reporting des vom Auftragnehmer genutzten AdServers. Reporting-Reklamationen können nur während der laufenden Schaltung eines Werbemittels gemacht werden. Nach Erhalt des End-Reportings sind Reklamationen ausgeschlossen.
 
(4)    Rechnungserstellung erfolgt zum Tag der erstmaligen Schaltung des Werbemittels, Zahlungsziel ist 30 Tage nach Rechnungsdatum.
 
(5)    Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Rabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
 
(6)    Die Agenturprovision beträgt 15 Prozent.
 
13.) Kündigung, Stornierung
 
(1)    Sofern die Beendigung eines Auftrages von einer Kündigung abhängig ist, hat diese schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Das gleiche gilt für eine Stornierung vor Beginn der Ausführung eines Werbeauftrags.
 
(2)    Kündigungen sind bei laufenden Werbeaufträgen nur mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
 
(3)    Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens zehn Werktage vor der vereinbarten Ausführung des Werbeauftrags, also der erstmaligen Schaltung des Werbemittels. Für Stornierungen bis zu fünf Werktagen vor Schaltung werden Stornogebühren in Höhe von 50 Prozent fällig, für Stornierungen bis zu drei Werktagen vor Schaltung 80 Prozent. Bei späteren Stornierungen wird die gesamte Vergütung fällig.
 
14.) Datenschutz
 
(1)    Bei Abwicklung des Werbauftrages werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen von beiden Vertragsparteien berücksichtigt.
 
(2)    Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der geltenden Datenschutzregelungen einhalten wird.
 
(3)    Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme Daten aus dem Zugriff auf die Werbemittel anfallen, ist ihm eine Auswertung im Rahmen der jeweiligen Kampagne gestattet. Darüber hinaus ist ihm eine weitere Verarbeitung oder Nutzung für eigene Zwecke oder die Weitergabe an Dritte oder die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User des Online-Portals des Auftragnehmers oder deren Nutzung nicht gestattet. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Agentur, so ist die Auswertung von derart gewonnen Daten für den Werbetreibenden im Rahmen der jeweiligen Kampagne keine Weitergabe an Dritte.
 
15.) Aufrechnung / Abtretung
 
(1)    Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers erfolgen.
 
(2)    Eine Abtretung von Forderungen aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlich oder per Mail erteilten Zustimmung durch den Auftragnehmer.
 
16.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
 
(1)    Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
(2)    Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
 
(3)    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.