Englisches Gerichtsurteil gibt Merck Deutschland Recht

Das modulare Innovationszentrum mit dem neuen Merck-Logo

Die Darmstädter Merck-Gruppe hat nach fast dreijähriger Prozesslaufzeit im englischen Rechtssystem gegen das US-Unternehmen Merck Sharp & Dohme Corp. (MSD) ein positives Urteil bezüglich der Verwendung des Namens „Merck“ errungen.

Merck hat seine Markenidentität im vergangenen Jahr von Grund auf überarbeitet. Ziel dabei war, die Entwicklung der letzten Jahre hin zum Wissenschafts- und Technologiekonzern mit drei starken Geschäften – Healthcare, Life Science und Performance Materials – auch im Außenauftritt zu verankern und darüber hinaus eine klare Erkennbarkeit bei Patienten, Kunden und Investoren über die verschiedenen Branchen und Regionen hinweg sicherzustellen.

Der Richter am High Court erklärte, Merck habe das Anrecht darauf, MSD zu untersagen, sich in gedruckten Materialen oder digitalen Medien, die sich auf Zielgruppen in Großbritannien beziehen, als „Merck“zu bezeichnen oder „MERCK“ als eigenständige Handelsmarke zu verwenden. Der Richter befand ebenso, dass sich die Verwendung von „Merck“ durch MSD im Rahmen seines Markenauftritts auf seinen globalen Webseiten auf Großbritannien beziehe und damit gegen die Markenrechte von Merck in Großbritannien verstoße.