Englisches Gerichtsurteil gibt Merck Deutschland Recht

Das modulare Innovationszentrum mit dem neuen Merck-Logo

Die Darmstädter Merck-Gruppe hat nach fast dreijähriger Prozesslaufzeit im englischen Rechtssystem gegen das US-Unternehmen Merck Sharp & Dohme Corp. (MSD) ein positives Urteil bezüglich der Verwendung des Namens „Merck“ errungen.

Der High Court of Justice (of England and Wales) urteilte zu Gunsten von Merck, indem es in der alleinigen Verwendung des Namens „Merck“ als Handelsmarke oder Unternehmensname in Großbritannien seitens MSD eine Vertragsverletzung gegenüber Merck sah. Diese Entscheidung bezieht sich auf Druckerzeugnisse wie auch digitale Medien. Hintergrund ist eine zwischen Merck und MSD 1955 geschlossene und 1970 aktualisierte Vereinbarung, gemäß derer Merck die Rechte am Namen und der Marke Merck weltweit bis auf die USA und Kanada hält.

„Unser Ziel ist, den in der jetzigen Vereinbarung festgeschriebenen Status Quo zu schützen“, sagte Friederike Rotsch, Leiterin Group Legal & Compliance bei Merck. "Daher freuen wir uns, dass der englische Gerichtshof unserer Auffassung folgt, dass die Verwendung unseres Namens und unserer Marke „MERCK“ durch MSD in unseren Territorien über die Grenzen hinausgeht, die vertraglich festgelegt sind.“