Bürokratie

Birgit Fischer

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, dass neu in den deutschen Markt eingeführte Medikamente ab dem 1. Januar 2011 eine frühe Zusatznutzenbewertung durchlaufen müssen. Für Medikamente, die vorher in den Markt kamen, gilt dies nicht. Warum?