Neuer Transparenzkodex für Pharmaunternehmen

Verbot von Geschenken jeglicher Art

Transparenz

Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen (vfa) haben in ihrem Zusammenschluss "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) einen Transparenzkodex beschlossen, der Unternehmen zur Offenlegung von Zuwendungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige verpflichtet. Der Kodex tritt in Kraft, sobald das Kartellamt ihn genehmigt hat.

"Transparenz wird heute in allen Bereichen der Gesellschaft gefordert, und die Pharmaindustrie macht beherzte Schritte, dem Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung ist unumkehrbar! Bei den forschenden Pharma-Unternehmen hat es auf breiter Front einen Bewusstseinswandel gegeben, der auch gelebt wird. Mit dem neuen Transparenzkodex macht die Industrie einen weiteren großen Schritt zu mehr Offenheit und Transparenz und setzt neue Standards für ihr Handeln," sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer dazu.  

Transparenz ist Grundlage für Glaubwürdigkeit und Kooperation
"Das Zusammenwirken von Ärzten und Pharmaindustrie wird schnell unter den Generalverdacht der Beeinflussung und Manipulation gestellt. Damit soll Schluss sein durch mehr Transparenz. Sie ist die Grundlage für Glaubwürdigkeit und Kooperation. Dadurch wird das Vertrauen auf allen Seiten wachsen. Und deshalb bauen wir bei der Umsetzung der Vorschriften des neuen Kodex auf das Verständnis und die Mitwirkung vieler Patienten und Ärzte," so Fischer weiter.

So verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen im neuen FSA-Transparenzkodex zur Offenlegung aller unmittelbaren und mittelbaren Zuwendungen an Ärzte und Fachkreisangehörige sowie an medizinische oder wissenschaftliche Organisationen. Diese Informationen sollen im Internet auf der jeweiligen Unternehmenswebseite öffentlich zugänglich gemacht werden. Die erste Veröffentlichung soll im Jahr 2016 mit den Daten des Kalenderjahrs 2015 erfolgen. Die Transparenzverpflichtung umfasst Spenden und andere einseitige Zuwendungen, sowie solche im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungs- und Beratungshonorare und Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung. Der FSA-Transparenzkodex tritt nach der kartellrechtlichen Genehmigung und somit der Anerkennung als Wettbewerbsregel in Kraft.

Nach dem flankierend dazu geänderten FSA-Fachkreisekodex soll zudem die Abgabe von Geschenken zukünftig vollständig verboten sein. Dies gilt unter anderem für geringwertige Werbegaben wie z.B. Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Diese Regelung wird - ebenfalls vorbehaltlich der Anerkennung durch das Bundeskartellamt, welche für das 1. Quartal 2014 erwartet wird - zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Bereits 2004 haben die vfa-Mitglieder die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) gegründet. Dieser Verein überwacht die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten, Apothekern und weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Und seit 2009 legen die forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland gemäß dem "FSA-Kodex Patientenorganisationen" der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) einmal jährlich detailliert offen, welche Patientenorganisation sie unterstützen und in welcher Weise.