Bayer: Bedingungen für Beginn der Monsanto-Integration erfüllt

Rechtsmittel gegen Jury-Urteil in Kalifornien angekündigt

Bayer Konzernzentrale in Leverkusen

Die Integration von Monsanto in den Bayer-Konzern kann beginnen: Nachdem Bayer am letzten Donnerstag den Verkauf bestimmter Crop-Science-Geschäfte mit einem Umsatzvolumen von insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro an BASF vollständig abgeschlossen hat, sind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bayer ist bereits seit dem 7. Juni 2018 alleiniger Eigentümer der Monsanto Company. (chemieproduktion-online.de berichtete) Das US-Justizministerium hatte allerdings zur Auflage gemacht, dass Bayer und Monsanto bis zum Abschluss des Verkaufs dieser Geschäfte, der nun komplett vollzogen ist, getrennte Unternehmen bleiben und als solche getrennt zu führen sind.

Mit der Übernahme von Monsanto entsteht ein führendes Unternehmen der Agrarbranche mit einer hohen Innovationskraft, einem starken Produktportfolio sowie höchsten ethischen Standards. Wie bereits kommuniziert, erwartet Bayer aus der Übernahme schon ab dem Jahr 2019 einen positiven Beitrag zum bereinigten Ergebnis je Aktie, der von 2021 an im zweistelligen Prozentbereich liegen soll. Von 2022 an sind jährliche Beiträge zum Ebitda vor Sondereinflüssen aus Synergien in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar geplant. Zudem wird Bayer sein Engagement in puncto Nachhaltigkeit weiter verstärken.

Bezüglich des Glyphosat-Urteils in Kalifornien vom 10. August 2018 ist Bayer der Auffassung, dass die Entscheidung der Jury im Widerspruch zu bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit steht. Alle diese Erkenntnisse, Erfahrungen und Einschätzungen bestätigen, dass Glyphosat sicher ist und nicht das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht. Erst kürzlich hat das National Institutes of Health (NIH) in den USA erneut bestätigt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Die U.S. Environmental Protection Agency (EPA), die European Food Safety Authority (EFSA), die European Chemicals Agency (ECHA) und andere Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat sicher angewendet werden kann.

Das Jury-Urteil ist nur der erste Schritt in diesem spezifischen Verfahren. Wie von Monsanto bekannt gegeben, werden gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Bayer ist davon überzeugt, dass die Gerichte im weiteren Verfahrensverlauf zu dem Ergebnis kommen werden, dass Monsanto und Glyphosat für die Erkrankung von Herrn Johnson nicht verantwortlich sind. Aufgrund der erwähnten Auflagen des US-Justizministeriums war Bayer der Zugang zu detaillierten internen Informationen von Monsanto bisher verwehrt. Unter diesen Bedingungen war es Bayer auch nicht erlaubt, Sachverhalte zu beeinflussen und kaum möglich, aktiv und detailliert zu diesen Stellung zu nehmen, soweit diese das Geschäft von Monsanto betreffen. Mit Wirkung zum 16.08.18 erhält Bayer auch die Möglichkeit, sich aktiv in die Verteidigung bei den Glyphosat-Verfahren und etwaigen anderen Rechtsstreitigkeiten, z. B. etwaigen Schadenersatzklagen bezüglich des Produkts Dicamba, einzubringen.
 

Stichwörter
BayerMonsanto