4. Fachtagung zum Thema der Arzneimittelausschreibungen und den Rabattverträgen der GKV

4. gemeinsame Pharmatagung von PSE und 1stLine

Stuttgart (ots) - Zum zehnten Mal jährte sich 2017 der Beschluss, dass Arzneimittel von gesetzlichen Krankenversicherungen europäisch ausgeschrieben werden müssen. Feierlaune anlässlich dieses Jubiläums sucht man bei den pharmazeutischen Anbietern aber vergeblich: Sie sind seither gezwungen, regelmäßig hohe Rabattzahlungen an die GKV zu entrichten und damit ihre eigenen Ergebnisse aus dem operativen Geschäft zu belasten.

Die Ausschreibung von Rabattverträgen ist ein spannendes, aber auch sehr komplexes Thema. Um als Anbieter auf dem Markt zielsicher und kompetent agieren zu können, gilt es viele Einzeldisziplinen zu beherrschen, denen das inhabergeführte Unternehmen PSE - Pharma Solutions Europe und 1stLine e.K. auf einer gemeinsamen Kundentagung am 5. Oktober im Mövenpick Hotel am Stuttgarter Flughafen einige ausgesuchte Fachvorträge widmeten. Rund 40 Teilnehmer aus der Pharmaindustrie waren gespannt auf Themenblöcke wie Vergaberecht, Vertrags- und Abrechnungscontrolling und die neue PSE-Patentschutzdatenbank.

Wichtige Streitfragen, die in der gerichtlichen Nachprüfung von Vergabeverfahren aktuell diskutiert werden, stellte Rechtsanwalt Dr. Hübner aus der Kanzlei Haver & Mailänder vor. Dr. Hübner zählt zu den ersten und noch immer wenigen Fachanwälten für Vergaberecht in Deutschland, was angesichts der Problematik, die das Thema mit sich bringt, überraschen mag: Das seit April 2016 anzuwendende neue deutsche Vergaberecht hat entgegen der versprochenen Vereinfachung und Erleichterung zu einem signifikanten Anstieg der Nachprüfungen vor den Vergabekammern geführt. So werden häufig, aber häufig auch erfolglos, Verlängerungen von Rabattvereinbarungen in Open House-Verfahren angegriffen. Doch wie verhält man sich nun als Bewerber, wenn eine Krankenkasse in einem Open House- oder regulären Vergabeverfahren die Leistungsbeschreibung erst nach Übermittlung der Eignungsnachweise freischaltet? Neben Antworten auf diese und weitere Praxisfragen, wies Rechtsanwalt Dr. Hübner auf eine zum Jahreswechsel erwartete EuGH-Entscheidung hin, die von Pharmaherstellern bereits mit Spannung erwartet wird.

Der Generalanwalt beim EuGH, dem sich das Luxemburger Richterkollegium häufig anzuschließen pflegt, äußerte sich bereits zugunsten der Pharmahersteller: Sie sollen künftig die Bemessungsgrundlage für die von ihnen an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer um die Beiträge mindern, die sie den privaten Krankenversicherungen nach dem Arzneimittelrabattgesetz erstatten. Dies bedeutet effektiv eine Minderung der an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer um 19 Prozent der an die privaten Krankenversicherer geleisteten Rabatte. Während eine solche Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung längst praktiziert wird, sind sich die Finanzämter bislang überwiegend einig, dass diese im PKV-Sektor nicht zur Anwendung kommen wird.

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