AKG gibt klares Votum für neue Transparenzregelung ab

Weiterer Baustein im Rahmen der Selbstverpflichtung und Compliance-Maßnahmen

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Anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung am 13. Mai 2014 haben die Mitglieder des AKG e.V. ein klares Votum für eine neue Transparenzregelung abgegeben. Die nunmehr im Verhaltenskodex verankerte Regelung macht den Willen der pharmazeutischen Industrie deutlich, ihre Zuwendungen an die Fachkreise ohne Wenn und Aber zu veröffentlichen.

"Mit dieser Transparenzregelung wollen wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Produkt- und Therapieauswahl ohne wirtschaftliche Interessen sowie in einen lauteren Wettbewerb stärken. Die Transparenzregelung ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Selbstverpflichtung und Compliance-Maßnahmen des AKG. Nun sind auch die anderen Partner im Gesundheitswesen gefordert, ihren Beitrag zu leisten," sagte AKG-Geschäftsführer Kai Christian Bleicken.

Umsetzung ist freiwillig
Die Umsetzung der neuen Transparenzregel ist freiwillig und nicht sanktionsbewehrt. Aufgrund der Tatsache, dass eine Offenlegung der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise ohnehin allein freiwillig erfolgen kann und dem AKG e.V. keine ermittlungstechnischen Befugnisse und Möglichkeiten wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften oder sonstigen Ermittlungsbehörden zustehen, kommt eine Sanktionsregelung nicht in Betracht. Die Regelung berücksichtigt die nationalen Besonderheiten, die sich sowohl aus den heilmittel- und arzneimittelrechtlichen als auch den datenschutzrechtlichen Vorschriften herleiten.

Informationen sollen öffentlich zugänglich sein
Die Offenlegung soll in einer Weise erfolgen, dass die Informationen öffentlich ohne weiteres zugänglich sind, z.B. auf der Homepage der Unternehmen. Die neue Verhaltensregel geht nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, was auch im Hinblick auf die bestehenden Datenschutzgesetze nicht möglich wäre. Der AKG unterstützt seine Mitglieder mit einem umfassenden Schulungsprogramm bereits seit Jahren bei der Umsetzung effizienter Compliancestrukturen und Compliancemaßnahmen. Auch bei der Umsetzung der neuen Transparenzregelung wird der AKG seine Mitgliedsunternehmen in vielfältiger Weise unterstützen.